Muss ich sofort nach der Genehmigung anfangen?
Nein, nach der Genehmigung durch die Krankenkasse haben Sie 6 Monate Zeit, mit dem Training zu beginnen. Wer in Bösel einen Hof führt oder im Schichtdienst arbeitet, plant Wochen nach Stall, Aussaat, Ernte oder Dienstplan. Den ersten Termin können Sie deshalb in eine ruhigere Phase legen, etwa vor der Erntezeit oder nach einem Schichtwechsel. Den genauen Starttermin stimmen Sie mit uns ab.
Wie bekomme ich die Verordnung, und wer zahlt?
Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt die Verordnung aus, das Formular 56. Die Krankenkasse bewilligt den Antrag, danach läuft die Frist für den Start. Mit genehmigter Verordnung trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten vollständig, Zuzahlungen fallen nicht an, und eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht nötig. Wer körperlich arbeitet, kann der Ärztin oder dem Arzt die Belastungen des Alltags schildern. Die Verordnung legt dann die Form des Trainings fest.
Wie oft und wie lange trainiere ich?
Meist trainieren Sie ein- bis zweimal pro Woche, und jede Einheit dauert mindestens 45 Minuten. Der Umfang steht auf der Verordnung:
- in der Regel 50 Übungseinheiten in 18 Monaten
- bei stärkeren Beeinträchtigungen bis zu 120 Einheiten in 36 Monaten
Der Zeitraum ist also lang angelegt, und mit ein bis zwei Terminen pro Woche lässt sich ein fester Wochentag einplanen. Die aktuellen Gruppenzeiten erfragen Sie bitte bei uns. Nur so sehen Sie, ob ein fester Wochentag zu Ihren Stallzeiten oder zu Ihrer Schichtfolge passt.
Für wen kommt orthopädischer Reha-Sport in Frage?
Orthopädischer Reha-Sport richtet sich an Menschen mit Beschwerden an Rücken, Schulter, Knie oder Hüfte. Er kommt unter anderem nach Operationen am Bewegungsapparat, bei Arthrose oder Osteoporose und nach Unfällen in Frage; ob das auf Sie zutrifft, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. In der Gruppe trainieren Sie gemeinsam, was Austausch und Motivation untereinander bringt.



